Datenschutz




Datenschutz

In der Kanzlei Rudolph Rechtsanwälte werden die datenschutzrechtlichen Standards einer auf Strafrecht spezialisierten Anwaltskanzlei unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Tätigkeit als Compliance-Vertrauensanwalt gewahrt.

Bei der Ausgestaltung des Systems sind datenschutzrechtliche Regelungen nach dem „Best Practice“-Prinzip einzuhalten. Es sind Regeln über die Speicherung, Erhebung und Löschung persönlicher Daten zu beachten. Dabei ist im Auge zu behalten, ob bzw. durch wen Personen, deren Daten durch einen Hinweis aufgenommen wurden, nach Bearbeitung eines Verdachts informiert werden sollen oder müssen. In dem Konzept ist auch die Streitfrage zu berücksichtigen, ob es sich bei der Tätigkeit um eine Auftragsdatenverarbeitung im Sinne des Datenschutzrechts handelt und welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind.

Die Kanzlei Rudolph Rechtsanwälte versteht ihre Aufgabe im Spannungsfeld zwischen Sachverhaltsermittlung und Datenschutz im Wesentlichen darin, einen auf die jeweiligen Unternehmensinteressen zugeschnittenen Ausgleich unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu finden. Statt auf starre einheitliche Konzepte setzt die Kanzlei auf individuelle Lösungen. Dabei wird auch Rücksicht darauf genommen, welche Themen für die Außenwirkung in der Öffentlichkeit besonders sensibel sind.