Schulungen




Schulungen

Die Funktion und Person des Ombudsmanns sollte sowohl unternehmensintern als auch öffentlich bekanntgegeben werden. Das kann beispielsweise durch Auftritte des Vertrauensanwaltes auf geeigneten betrieblichen Veranstaltungen oder durch Schulungen einzelner Unternehmensbereiche erfolgen. Soweit vorhanden, kann die Bekanntmachung im Intranet oder der Mitarbeiterzeitschrift des Unternehmens erfolgen.

Rechtsanwalt Dr. Rudolph verfügt über langjährige Erfahrungen als Dozent, insbesondere zu Rechtsfragen der Korruption. Darüber hinaus hat er in Zusammenarbeit mit der Trainerin und Coach Natalie Golob das Seminar „Vorteil Compliance! – Unbestechlich erfolgreich in kritischen Verhandlungen“ entwickelt (www.compliance-seminar.de). Ziel des Seminars ist es, Unternehmens-Richtlinien mit Leben zu füllen. Dabei sollen Auswege aus heiklen Situationen aufgezeigt werden, die es ermöglichen, sowohl das Geschäft als auch das Gesicht zu wahren.

Es sind auch – unter Beachtung der wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen – externe Vorträge des Vertrauensanwalts denkbar, beispielsweise bei Veranstaltungen von Sachverständigen oder Handelsvertretern.