Im Sommer 2021 haben sich mehrere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus ganz Deutschland zusammengeschlossen, um eine Interessengemeinschaft der Vertrauensanwälte (German Ombudsman Association e.V.) zu gründen. Alle Gründungsmitglieder sind selbst als Vertrauensanwälte bzw. Ombudspersonen tätig.
Aufgrund gemeinsamer Erfahrungen aus der Tätigkeit als Ombudsperson kamen die Gründungsmitglieder zu dem Entschluss, dass einheitliche Standards für diese schwierige rechtliche Tätigkeit formuliert werden sollten. In aktuellen Gesetzgebungsverfahren ist auf die Besonderheit der Tätigkeiten als externe Vertrauensperson hinzuweisen.
Diese Besonderheiten sind in vergangenen Gesetzgebungsverfahren nicht immer berücksichtigt worden. Es ist zu hoffen, dass bei der Schaffung eines Unternehmensstrafrechts zusätzliche Regelungen mit aufgenommen werden. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Tobias Rudolph aus Nürnberg hat in diesem Zusammenhang bereits im Auftrag der Gründungsmitglieder für den Verein eine Stellungnahme zum aktuellen Gesetzesentwurf eines Verbandssanktionengesetzes (VerSanG) abgegeben.
Die Vereinigung der deutschen Vertrauensanwältinnen und -anwälte (German Ombudsman Association e.V.) plant in absehbarer Zeit weitere Stellungnahmen zu laufenden Gesetzesverfahren sowie Veranstaltungen, bei denen die Qualitätsstandards gemeinsam erarbeitet und veröffentlicht werden.
Deutschlandweit werden derzeit Ermittlungen verschiedener Staatsanwaltschaften gegen Ärzte, Pharmafirmen und einzelne Apotheker geführt. Im Rahmen…
Im Rahmen der Beratung von Unternehmen bei der Bekämpfung und Aufklärung von Korruption und Wirtschaftskriminalität…