Was ist ein Ombudsmann im Unternehmen?
Auf dieser Seite bezeichnet „Ombudsmann“ einen externen Compliance-Vertrauensanwalt: einen Rechtsanwalt, der Hinweise auf mögliche Rechts- und Regelverstöße vertraulich entgegennimmt und einordnet.
Anwaltliche Anlaufstelle außerhalb der Organisation
Wir hören zu, fragen nach und prüfen, ob ein Hinweis nachvollziehbar und rechtlich relevant ist. Anschließend begleiten wir die vereinbarte Weitergabe an die zuständige Stelle. So erhält die Organisation Informationen, mit denen sie Missstände untersuchen und abstellen kann.
Die Organisation beauftragt und bezahlt den Vertrauensanwalt. Er bleibt in seiner anwaltlichen Tätigkeit unabhängig. Die meldende Person wird durch die Kontaktaufnahme nicht automatisch Mandantin oder Mandant; ihre Vertraulichkeitsinteressen werden im Ombudsmandat ausdrücklich berücksichtigt.
Vom klassischen Ombudsmodell zum HinSchG
Das anwaltliche Ombudsmodell wurde bereits lange vor dem Hinweisgeberschutzgesetz entwickelt, unter anderem durch Rainer Buchert mitgeprägt. Sein Kern ist ein verlässlicher persönlicher Gesprächspartner, verbunden mit rechtlicher Prüfung und vertraglich geregelter Vertraulichkeit.
Seit 2023 ergänzt das HinSchG dieses Modell um gesetzliche Vorgaben für Meldestellen, Verfahren und den Schutz hinweisgebender Personen. Eine externe Kanzlei kann Aufgaben einer internen Meldestelle übernehmen. „Extern“ beschreibt dann den Standort außerhalb des Unternehmens – nicht die behördliche externe Meldestelle. Welche Aufgaben wir wahrnehmen, wird für jede Organisation festgelegt.
Andere Ombudsstellen haben andere Aufgaben
Der Versicherungsombudsmann schlichtet Streitigkeiten zwischen Versicherungsunternehmen und Verbrauchern. Auch parlamentarische Ombudsstellen, Patientenfürsprecher oder Beschwerdestellen nach dem AGG und dem Lieferkettengesetz folgen eigenen Regeln. Unsere Tätigkeit richtet sich auf Compliance-Hinweise im Umfeld der betreuten Organisationen. Wir entscheiden nicht über Versicherungsleistungen und ersetzen keine allgemeine Schlichtungsstelle.
Vertrauen braucht klare Rollen
Vertrauensanwalt, Unternehmensverteidiger, interner Ermittler und persönlicher Beistand eines Hinweisgebers haben unterschiedliche Aufgaben. Wir klären Zuständigkeit, Vertraulichkeit und mögliche Interessenkonflikte, bevor weitere Schritte erfolgen. Über die Beseitigung eines Verstoßes entscheidet und handelt die verantwortliche Organisation.