Ombudsleute und externe Compliance-Vertrauensanwälte
Eine persönliche Anlaufstelle für Hinweise auf Korruption und andere Regelverstöße. Außerhalb des Unternehmens. Mit anwaltlicher Erfahrung und klaren Regeln für den Umgang mit Ihrer Meldung.
Ein Unternehmen beauftragt uns, Hinweise auf mögliches Fehlverhalten entgegenzunehmen und rechtlich zu prüfen. Als externe Compliance-Vertrauensanwälte sind wir Ansprechpartner für Beschäftigte und – je nach Auftrag – auch für Geschäftspartner und weitere Personen.
Wir klären mit Ihnen, welche Informationen weitergegeben werden dürfen und wo die rechtlichen Grenzen der Vertraulichkeit liegen. Ob wir zugleich Aufgaben der internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz übernehmen, richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag.
Der gesetzliche Meldebereich hat sich erweitert. Hinweisgebersysteme sollten deshalb auch auf mögliche Verstöße beim Einsatz künstlicher Intelligenz vorbereitet sein.
Der Schutz vor Repressalien knüpft an eine Meldung oder Offenlegung an. Die bloße Kenntnis eines möglichen Verstoßes genügt dafür nach dem Bundesarbeitsgericht nicht.