German Ombudsman Association: Erfahrung und gemeinsame Standards

Die Vereinigung deutscher Vertrauensanwälte widmet sich der fachlichen Zusammenarbeit und den Anforderungen an anwaltliche Ombudsstellen.

Aktualisierung vom 13. September 2026: Die Angaben zur heutigen Mitgliedschaft von Dr. Tobias Rudolph und zu den GOA-Standards wurden angepasst.

Illustration zum fachlichen Austausch von Vertrauensanwälten

Unser Bezug zur Vereinigung

Dr. Tobias Rudolph ist Gründungsmitglied der German Ombudsman Association – Vereinigung deutscher Vertrauensanwälte e. V. (GOA). Nach langjähriger Tätigkeit im Vorstand gehört er dem Verein heute als einfaches Mitglied an.

Die Arbeit der Vereinigung bietet Raum für fachlichen Austausch über Fragen, die in der Praxis einer Vertrauensstelle wiederkehren: klare Rollen, Vertraulichkeit, rechtliche Bewertung von Hinweisen und das Verhältnis zum Hinweisgeberschutzgesetz.

Orientierung für die Praxis

Die veröffentlichten GOA-Standards behandeln die Organisation und Durchführung der Ombudstätigkeit. Sie sind fachliche Empfehlungen eines Berufsverbands. Maßgeblich bleiben die gesetzlichen Vorgaben und der konkrete Auftrag.

Für Hinweisgeber zählt vor allem, dass sie ihre Ansprechperson kennen und verständlich erfahren, was nach ihrer Meldung geschieht. Dieses Anliegen prägt auch unsere Darstellung auf dieser Website.