Ein Hinweisgebersystem verständlich einführen
Eine benannte Anlaufstelle hilft nur, wenn Beschäftigte sie kennen und ihrem Verfahren vertrauen. Schulungen vermitteln, wann und wie ein Hinweis sinnvoll abgegeben werden kann.

Für Beschäftigte
Wir erläutern anhand typischer Situationen, welche Hinweise das System erfasst, wer erreichbar ist und wie eine Meldung bearbeitet wird. Dazu gehören Kostenfreiheit, Vertraulichkeit, die Wahl des Meldewegs und die Grenzen des gesetzlichen Schutzes. Verständliche Beispiele ersetzen abstrakte Gesetzeslisten.
Für Führungskräfte und zuständige Stellen
Im Mittelpunkt stehen der sachliche Umgang mit Meldungen, der Schutz vor Benachteiligung, begrenzte Zugriffsrechte und die Zusammenarbeit mit dem Vertrauensanwalt. Führungskräfte müssen wissen, welche Schritte sie selbst veranlassen und welche Informationen sie nicht eigenständig weiterverbreiten dürfen.
Passend zur Organisation
Inhalte und Format richten sich nach Branche, Belegschaft und eingerichtetem Verfahren. Sinnvoll sind eine Einführung, kurze schriftliche Informationen und Auffrischungen bei geänderten Zuständigkeiten oder Rechtsgrundlagen. Auch neu eingestellte Beschäftigte sollten die Kontaktmöglichkeiten kennen.
Sprechen Sie uns zu einer Schulung an. Wir stimmen die Inhalte mit dem tatsächlichen Ombuds- und Meldestellenauftrag ab.