Ombudsmann · Rudolph Rechtsanwälte · Nürnberg

Ombudsleute und externe Compliance-Vertrauensanwälte

Eine persönliche Anlaufstelle für Hinweise auf Korruption und andere Regelverstöße. Außerhalb des Unternehmens. Mit anwaltlicher Erfahrung und klaren Regeln für den Umgang mit Ihrer Meldung.

Lichtdurchflutete Passage zwischen grünen Glaselementen

Franziska Fladerer

Fachanwältin für Strafrecht und Steuerrecht

Externe Vertrauensanwältin (Ombudsfrau) für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen.

Christian Krauße, LL.M. Eur.

Fachanwalt für Strafrecht und Steuerrecht

Externer Vertrauensanwalt (Ombudsmann) für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen.

Ombudsmann – was heißt das hier?

Zuhören. Rechtlich einordnen. Aufklärung ermöglichen.

Ein Unternehmen beauftragt uns, Hinweise auf mögliches Fehlverhalten entgegenzunehmen und rechtlich zu prüfen. Als externe Compliance-Vertrauensanwälte sind wir Ansprechpartner für Beschäftigte und – je nach Auftrag – auch für Geschäftspartner und weitere Personen.

Wir klären mit Ihnen, welche Informationen weitergegeben werden dürfen und wo die rechtlichen Grenzen der Vertraulichkeit liegen. Ob wir zugleich Aufgaben der internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz übernehmen, richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag.

Zwei Sessel als Motiv für ein vertrauliches Gespräch

Unsere Rolle

Anwaltliche Vertrauensstelle, Mandat und Abgrenzung zu anderen Ombudsstellen.

Aktuell aus der Praxis

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