Ombudsmann Strafrecht
  • Start
  • Vertrauensanwalt
  • Hinweisgeber
    • Umgang mit Hinweisen
    • Schutz des Hinweisgebers
    • Der Vertrag mit dem Vertrauensanwalt
    • Datenschutz
    • Schulungen
  • Unternehmen
  • Aktuell
  • Kontakt
  • Suche
  • Menü Menü
  • Umgang mit Hinweisen
  • Schutz des Hinweisgebers
  • Der Vertrag mit dem Vertrauensanwalt
  • Datenschutz
  • Schulungen
Vertrag Vertrauensanwalt

Vertrag zwischen Unternehmen und Vertrauensanwalt

Aufgaben und Befugnisse des Compliance-Vertrauensanwalts

Verantwortungsbereich

Wenn ein Unternehmen einen externen Vertrauensanwalt zur Korruptionsbekämpfung bestellt, wird ein Vertrag abgeschlossen, der den Tätigkeitsbereich des Ombudsmanns genau definiert. Insbesondere ist im Vorfeld zu klären, welche Hinweise in die Zuständigkeit des Compliance-Vertrauensanwalts fallen. Dieser Vertrag orientiert sich in der Regel an den Compliance-Richtlinien, die in den meisten Unternehmen bereits bestehen.

Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter

Die rechtliche Einordung des zivilrechtlichen Vertragsverhältnisses zwischen Unternehmen und Compliance-Vertrauensanwalt ist nicht ganz unumstritten. Sie hängt auch von der individuellen Gestaltung ab. Sicher ist jedoch, dass der Vertrag ausschließlich zwischen dem Unternehmen und dem Rechtsanwalt geschlossen wird. Der Hinweisgeber wird durch diesen Vertrag als „Dritter“ geschützt.

Interne und externe Hinweise

Der Vertrauensanwalt nimmt grundsätzlich sowohl interne als auch externe Hinweise entgegen. Das bedeutet, dass sich nicht nur Mitarbeiter des eigenen Unternehmens an die Vertrauensperson wenden können. Auch Geschäftspartner und andere Personen, die außerhalb des Unternehmens tätig sind, kommen als Hinweisgeber in Betracht, wenn sie sachdienliche Informationen mitteilen können.

Amnestie für Hinweisgeber?

Amnestieangebote werden durch den Vertrauensanwalt in der Regel nicht unterbreitet. Allerdings bietet das System des Ombudsmanns gerade die Möglichkeit, effizient Missstände zu beseitigen, ohne dadurch „selbst in die Schusslinie zu geraten“. Gerade Hinweisgebern, die bereits selbst die Grenze zur Strafbarkeit überschritten haben, eröffnet eine Kontaktaufnahme mit dem Vertrauensanwalt häufig neue Handlungsspielräume.

Geld für Hinweise?

Ein Anreizsystem für Hinweise stellen die meisten Unternehmen nicht zur Verfügung. Das bedeutet, dass grundsätzlich kein Geld für Hinweise bezahlt wird. In besonderen Konstellationen sind jedoch Ausgleichszahlungen denkbar, falls ein Hinweisgeber durch das Aufdecken von Misständen persönliche und finanzielle Nachteil erleidet.

Es empfiehlt sich, für derartige Fälle im Vorfeld Verfahrensregeln zu entwickeln.

Schutz der Informationen

Der Vertrauensanwalt ist nicht zur Weitergabe von Informationen an andere Stellen, als diejenigen, die im Unternehmen vorgesehenen sind, befugt. Auch nicht auf ausdrücklichen Wunsch des Hinweisgebers.

  • Datenschutz
  • Der Vertrag mit dem Vertrauensanwalt
  • Schulungen
  • Schutz des Hinweisgebers
  • Umgang mit Hinweisen

Kontakt

Die Kanzleiräume befinden sich in unmittelbarer Nähe der Nürnberger Innenstadt.

Rudolph Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Westtorgraben 1
90429 Nürnberg

Telefon +49 (0) 911 / 999 396 – 0
Fax + 49 (0) 911 / 999 396 – 16
Mobil (für Notfälle) +49 (0) 179 / 537 40 94

E-Mail: kanzlei@rudolph-recht.de

Neueste Beiträge

  • Gründung der German Ombudsman Association e.V.
  • Korruption durch Ärzte?
  • Korruptionsprävention und Datenschutz
@ Copyright Dr. Tobias Rudolph
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
Nach oben scrollen

Diese Website verwendet Cookies & Analytics um Ihnen die bestmögliche Funktionalität bieten zu können. Mehr Informationen

OKLearn more

Cookie- und Datenschutzeinstellungen



Wie wir Cookies verwenden

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

Notwendige Website Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.

Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.

Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.

Andere externe Dienste

Wir nutzen auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.

Google Webfont Einstellungen:

Google Maps Einstellungen:

Google reCaptcha Einstellungen:

Vimeo und YouTube Einstellungen:

Datenschutzrichtlinie

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutzerklärung